Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit dem Rundschreiben 08/2019 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz- und Abzinsungssätze.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. Jänner 2020 ein Basissatz von -0,31 %.