Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit dem Rundschreiben 04/2019 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. August 2019 ein Basissatz von -0,15 %.