Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt mit dem Rundschreiben 06/2020 die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz- und Abzinsungssätze.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. September 2020 ein Basissatz von - 0,17 %.