Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übermittelt mit dem Rundschreiben 05/2017 angeschlossen die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten gilt ab dem 1. Oktober 2017 ein Satz von 0,15 %.