Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übermittelt mit dem Rundschreiben 01/2017 angeschlossen die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze.