Schreiben der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz- und Abzinsungssätze
Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten wird der geltende Basissatz weiter gesenkt. Ab dem 1. April 2015 gilt ein Satz von 0,28 %.