Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übermittelt mit dem Rundschreiben 04/2017 angeschlossen die Kopie eines Schreibens der Europäischen Kommission bezüglich der Aktualisierung des Basissatzes für die Ermittlung der Referenz-, Abzinsungs- und Rückforderungssätze.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten wird der geltende Basissatz weiter gesenkt und gilt ab dem 1. August 2017 ein Satz von 0,13 %.