Gemeindebund Steiermark und Ärztekammer haben sich nach vielen und langwierigen Verhandlungen mit Unterstützung des Landes Steiermark auf eine gemeinsame Lösung für ein Nachfolgemodell der auslaufenden distriktärztlichen Versorgung geeinigt.
Nach der Abschaffung des sogenannten Distriktsärztesystem in der Steiermark durch einen Beschluss des Landtags vor 12 Jahren übten die beim Land Steiermark angestellten und Pensionsberechtigten Disktriktsärztinnen ihre Tätigkeit weiterhin aus, es wurden aber keine neuen Anstellungsverhältnisse begründet.
In den letzten Jahren kam es aber insbesondere bei Totenbeschauen zu Verzögerungen, da die Zahl von 277 Distriktsärztinnen und -ärzten im Jahr 2003 (in 268 Sanitätsdistrikten) durch Pensionierungen auf nunmehr 136 geschrumpft ist und in vielen Gemeinden die niedergelassenen Ärzte nicht dazu bewegt werden konnten, die Leistungen des Gemeindesanitätsdienstes, zwar bezahlt aber ohne Anstellungsverhältnisse zum Land Steiermark, zu erbringen.
Nach vielen langwierigen Gesprächen und Verhandlungen über die Lösung der Praxisproblematik rund um die Totenbeschau in der Steiermark zwischen dem Gemeindebund und der Ärztekammer konnte man sich schließlich auf eine gemeinsam getragene Vorgangsweise für die Zukunft einigen. „Maßgeblich an der Lösung beteiligt war auch das Land Steiermark, wobei Landesrat Mag. Christopher Drexler hier die Bemühungen der früheren Gesundheitslandesrätin Mag. Edlinger-Ploder fortgeführt und zu einem Abschluss gebracht hat.“ betont Bürgermeister LAbg. Erwin Dirnberger, Präsident des Gemeindebundes Steiermark.
Ärztinnen und Ärzte, die Bereitschaftsdienst haben, werden die Totenbeschauen durchführen, sie schließen dafür Verträge mit den Gemeinden ab. Darüber gibt es eine Vereinbarung zwischen Gemeindebund und Ärztekammer, zu der auch ein neu ausgearbeitetes Vertragswerk gehört. Den Verträgen liegt die Gemeindearzt-EntgeltVerordnung zugrunde, in der die Kosten geregelt sind. Die Bereitschaftsdiensthonorare für diese Ärztinnen werden erhöht, die Finanzierung erfolgt über den steirischen Gesundheitsfonds. „Ebenso werden die Pauschalen für Totenbeschauen auf Kosten der Gemeinden und UBG-Untersuchungen auf Kosten des Landes erhöht“, zeigt sich Dr. Jörg Garzarolli, Vizepräsident der Ärztekammer erfreut.
Weiters übernehmen die Gemeinden die Kosten der Vertretung von Distriktsärztinnen und -ärzten an Wochenenden und Feiertagen, sowie bei Urlaub, Krankheit und Verhinderung bei Fortbildungen und den freiwilligen Bereitschaftsdienst bei Nacht.
Bis zur gesetzlichen Umsetzung der Vereinbarungen soll eine vorschussweise Anwendung der Verhandlungsergebnisse die Versorgung der Bevölkerung
sicherstellen. „Wir haben bereits Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet,“ so Dr. Martin Ozimic, Geschäftsführer des Gemeindebundes Steiermark.
Die Unterfertigung des Vertrages zwischen dem Gemeindebund und der Ärztekammer über die gemeinsam getragene Lösung bildet somit nicht nur den symbolischen Abschluss der langen Verhandlungen.
Auch das System der Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz (UbG) wird auf neue Beine gestellt. Diese, bis dato vorwiegend von Distrikts- und Gemeindeärzten durchgeführten Untersuchung von Menschen, über deren Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus entschieden werden muss, sollen künftig vermehrt vonAmtsärzten und niedergelassene Ärzten in einem eigenen Bereitschaftsdienst übernommen werden.
Gesundheitslandesrat Mag. Christopher Drexler und Präsident Erwin Dirnberger zeigen sich ebenso „zufrieden mit den Ergebnissen und hoffen, dass sich die nunmehr gefundenen Lösungen auch in der Praxis bewähren werden".
Für weitere Informationen:
Landesgeschäftsführer Mag. Dr. Martin Ozimic
Gemeindebund Steiermark
Telefon: 0664/5060873
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