Wie das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 Verfassung und Inneres, mit Schreiben vom 17.12.2014 mitgeteilt hat, wurde die Schwellenwertverordnung 2012 mit BGBl. II Nr. 292/2014 vom 18.11.2014 für zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 verlängert - siehe dazu das Infoschreiben!