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Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 - VRV 2015 wurde am 19.10.2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 313/2015) verlautbart. Ziel dieser neuen Verordnung ist u.a. unter Berücksichtigung der neuen Haushaltsregelgungen von den Ländern und Gemeinden eine getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage zu erhalten. 

 

Die VRV 2015 ist spätestens für Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden ab dem Finanzjahr 2020 anzuwenden.

 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des BMF:

https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/voranschlags-und-rechnungsabschlussverordnung.html